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Unterstützung der FDP Schleswig-Holstein
Zuwendungen (Beiträge und Spenden) von natürlichen Personen können steuerlich bis zum Gesamtbetrag von 3.300 € bzw. 6.600 € bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehegatten geltend gemacht werden. Für bis zu 1.650 € / 3.300 € erfolgt ein Abzug von der Steuerschuld (§ 34g EStG) in Höhe von 50% des zugewendeten Betrages. D.h., von jedem gespendeten Betrag bis 1.650 € / 3.300 € erhalten Sie als Steuerpflichtiger die Hälfte vom Finanzamt zurück. Weitere 1.650 €/ 3.300 € können zusätzlich als Sonderausgaben (§ 10b EStG) ausgewiesen werden. Die Steuerzahlung reduziert sich hier in Abhängigkeit vom individuellen Steuersatz.